Stipendien zur beruflichen Ausbildung
Unser Ziel ist es, Menschen von Europa zu begeistern und ihr Lebenslanges Lernen mit dem Erasmus-Programm zu begleiten. Um dies zu erreichen, haben wir unsere Förderungen in aufeinander aufbauende Bereiche unterteilt:
STEP Start your European Project!
Das Einsteiger-Programm
Kurze Reisen (Berufsfelderkundungen) 3 bis 14 Tage für junge Menschen in Ausbildung oder in der Vorbereitung zu einer Ausbildung, die vielleicht zum erstem Mal für eine Zeit ins Ausland gehen möchten. Wir wollen erkunden, wie das eigene Berufsfeld im Ausland strukturiert ist.
EUROPAFAHRTEN
Intensive zweiwöchige Fahrten für ambitionierte Auszubildende
Die Fahrten werden in der Gruppe (bestehend aus Auszubildenden mehrerer Fachschulen für Sozialpädagogik deutschlandweit) geplant und durchgeführt. Meist wohnen die Gruppen in gemieteten Ferienwohnungen. Teil des Konzeptes ist das soziale Zusammenleben in der Gruppe wie beispielsweise das gemeinsame Kochen. Das Programm wird gemeinsam konzipiert und täglich evaluiert.
EUROPA ENTDECKEN
Teile der Ausbildung ins Ausland verlegen!
Die EU vergibt Stipendien, damit Auszubildende Teile der Ausbildung (z.B. Pflichtpraktika, Wahlpraktika, Profilkurse etc.) statt in Deutschland im Ausland absolvieren können. Natürlich muss dies immer mit den Ausbildungseinrichtungen und den Lehrerinnen und Lehrern abgesprochen werden.
PRO MOVE - Nach der Ausbildung ins Ausland
Das Sprungbrett ins Berufsleben!
Erasmus fördert Sie nicht nur während, sondern auch in den ersten zwölf Monaten nach Abschluss der Ausbildung! Nutzen Sie dieses Angebot und sammeln Sie Erfahrungen, von denen Sie Ihr Leben lang profitieren werden.
FAQ
Wer kann gefördert werden?
- Personen, die an Maßnahmen zur Berufsvorbereitung teilnehmen.
- Personen, die sich in einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung befinden.
- Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen oder beruflichen Gymnasien.
- Personen, die im Anschluss an die Aus- oder Weiterbildung einen Auslandsaufenthalt durchführen möchten.
Wie lange kann ich gefördert werden?
Die Dauer der Förderung kann 2 bis 52 Wochen betragen. Es können auch mehrere Auslandsaufenthalte (während und innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss der Ausbildung) bis zu einer Gesamtdauer von maximal 52 Wochen gefördert werden. Allerdings fördern wir in der Regel einzelne Auslandsaufenthalte nur bis zu 13 Wochen, um insgesamt mehr Personen eine Förderung zu ermöglichen.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Die Programme STEP und EUROPAFAHRTEN werden immer in Gruppen durchgeführt. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich um zweiwöchige praxisorientierte Reisen. Da die EU-Förderung die Kosten im Ausland in der Regel nicht vollständig abdeckt, entsteht in den meisten Fällen eine Eigenbeteiligung für die Teilnehmenden.
Für die Programme EUROPA ENTDECKEN und PRO MOVE besteht die Möglichkeit zwischen den Optionen Free-Mover und Partner zu wählen:
1) Sie bewerben sich als so genannte Free-Mover, dann bekommen Sie das Stipendium ausbezahlt und organisieren den Auslandsaufenthalt (Wohnung, Praktikumsstelle etc.) selber. Bei dieser Variante können Sie in alle Erasmus+-Zielländer (EU, Beitrittskandidaten, Island, Liechtenstein, UK und Norwegen) reisen. Sie erhalten das Stipendium in Pauschalen als Zuschuss für Ihre Reise- und Aufenthaltskosten.
Beispiel für einen vierwöchigen Aufenthalt in Aalborg (Dänemark) für eine Teilnehmerin aus Berlin: Pauschale für Reisekosten: 417 Euro (Bahn oder Fahrgemeinschaft) bzw. 309 Euro (Flug); Aufenthaltskosten: 1.708 Euro. Gleicher Aufenthalt in Breslau (Polen): Reisekosten: 211 Euro; Aufenthaltskosten: 1.260 Euro. Alle anderen Länder liegen dazwischen.
Da Sie die Förderung als Pauschalen erhalten, können Sie sie frei verwenden. Wenn Sie eine sehr günstige Reisemöglichkeit bzw. Unterkunft finden, dann kann der Zuschuss zur Deckung der Lebenshaltungskosten bereits ausreichen. Wenn Sie für Ihre Zeit im Ausland ein Luxus-Apartment anmieten, dann müssen Sie eventuell draufzahlen.
Eine mögliche Praktikums-Vergütung wird nicht angerechnet und muss auch nicht angegeben werden.
2) Sie nutzen die Unterstützung unserer Partner im Ausland. Dann werden Teile des Stipendiums an diese Partner übertragen. Dafür organisieren unsere Partner für Sie die Unterkunft, den Praktikumsplatz und sind für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen. Sollte die EU-Förderung nicht ausreichen, um die Kosten im Ausland zu decken, müssen Eigenbeteiligungen bezahlt werden. Sollte die EU-Förderung höher sein, als die Kosten im Ausland, wird die Differenz an die Teilnehmenden ausgezahlt.
Unsere Partnerorganisationen im Ausland unterstützen Sie bei der Organisation und der Durchführung des Auslandsaufenthaltes ohne Sie dadurch aus Ihrer Eigenverantwortung zu entlassen. Die Praktika finden in Einrichtungen der jeweiligen Berufsbereiche im europäischen Ausland statt und werden von erfahrenen und gut ausgebildeten Fachkräften angeleitet.
Die kürzeste Dauer der Praktika mit Unterstützung unserer Partner beträgt in der Regel 4 Wochen!
Folgende Leistungen werden erbracht:
- Vorbereitungsseminar (eintägig) in Berlin (Reise- und Aufenthaltskosten werden von den Teilnehmenden übernommen)
- Online-Sprachkurs
- Pauschale für Reisekosten
- Öffentliche Verkehrsmittel am Ort (sofern nötig)
- Unterkunft in Wohngemeinschaft oder Gastfamilie (in Einzel- oder Doppelzimmern)
- Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz
- Betreuung und Tutoring während des gesamten Aufenthaltes
- 24/7 Notfall-Telefonnummer
Der Aufwand unserer Partner für die Vermittlung von Wohnung und Praktikumsplatz ist in etwa gleich groß, egal ob Sie für 4 Wochen oder für 12 Wochen ins Ausland gehen möchten. Da die Förderung in Pauschalen pro Tag gerechnet wird, können bei kurzen Aufenthalten Eigenbeteiligungen anfallen. Für ein vierwöchiges Praktikum in Lund (Schweden) entsteht beispielsweise eine Eigenbeteiligung von insgesamt etwa 350 Euro.
Ab einer Dauer von 10 Wochen entsteht in der Regel keine Eigenbeteiligung mehr. Ausnahme sind nur die Zielländer Irland und UK, in denen höhere Kosten entstehen können.
Die Beträge können immer nur Annäherungswerte darstellen, weil sowohl die Förderung als auch die Kosten unserer Partner von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein können.
In welche Länder kann ich gehen?
- In die 27 Länder der Europäischen Union.
- Island, Liechtenstein, Nord Mazedonien, Norwegen, Serbien Großbritannien und die Türkei.
- In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, in andere Länder weltweit zu reisen.
- ACHTUNG! Wenn Sie die Option „Mit Partner“ wählen (EUROPA ENTDECKEN und PRO MOVE), beschränkt sich die Auswahl auf die Länder und Städte, in denen die GEB über Partner verfügt.
In welchen Ländern verfügt die GEB über Partner-Organisationen, die mich im Ausland unterstützen?
Erasmus+ Programmländer
- Spanien (Sevilla)
- Niederlande (Leeuwarden)
- Dänemark (Aalborg)
- Norwegen (Flekkefjord)
- Schweden (Lund)
- Finnland (Jyväskylä)
- Österreich (Wien)
- Italien (Vicenza)
- Slowenien (Maribor)
- Polen (Breslau)
- Rumänien (Oradea)
- Malta (Valletta)
Partner außerhalb der EU
- UK (Derry, Nordirland)
- Tunesien (Djerba)
- Vietnam (Ha Long City)
Die Partner unterstützen Sie unter anderem bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz und einer Unterkunft. Dabei kommt es sehr darauf an, dass Sie im Prozess der Bewerbung Ihre beruflichen, sprachlichen und sozialen Kompetenzen möglichst genau beschreiben.
Ob eine Praktikumstelle für Sie gefunden werden kann, hängt außerdem vom geplanten Zeitraum des Praktikums und anderen Faktoren ab (z.B. Verfügbarkeit von Unterkünften). Eine Garantie für die Vermittlung kann nicht gegeben werden!
Welche Unterkünfte gibt es im Ausland?
Bei STEP und EUROPAFAHRTEN wird jeweils die ganze Gruppe in Hostels oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
Bei EUROPA ENTDECKEN und PRO MOVE kommt es darauf an, ob Sie die Option Free-Mover oder Partner gewählt haben.
Wenn Sie die Option Free-Mover gewählt haben, dann suchen und bezahlen Sie Ihre Unterkunft selber. Wenn Sie sich für die Unterstützung durch unsere ausländischen Partner entschieden haben, dann organisieren diese Ihnen Ihre Unterkunft – meist in studentischen Wohngemeinschaften oder auch in Gastfamilien.
Sie werden die Unterkunft zusammen mit anderen Teilnehmenden oder mit anderen Gästen teilen. Die Unterkunft im Ausland ist sauber und ordentlich. Sie entspricht aber nicht dem Standard eines Urlaubshotels. Die Unterkünfte sind eher einfach gehalten und spärlich möbliert. Die Unterkünfte verfügen über freies WLAN. Das Mitbringen von Decken oder Bettwäsche ist generell nicht erforderlich. Ausnahmen werden frühzeitig kommuniziert.
Im Regelfall besteht die Möglichkeit zum Wäsche waschen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume (Badezimmer, Küche) sauber zu halten. Um dies zu garantieren, ist es in einigen Ländern üblich, eine Kaution zu hinterlegen, die von den Teilnehmenden gezahlt werden muss.
Welche Versicherungen benötige ich im Ausland?
Ihr gesetzlicher Versicherungsschutz gilt generell in allen Ländern der Europäischen Union. Allerdings sind bei einem Auslandsaufenthalt einige Dinge zu beachten:
Gesetzliche Krankenversicherung
gilt in EU und EWR Staaten und übernimmt in der Regel die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (Rückseite der deutschen Gesundheitskarte) besteht in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung. Mit anderen Ländern wie z.B. der Türkei oder Großbritannien und Nordirland gibt es bilaterale Abkommen. Bei Auslandsaufenthalten länger als drei Monate sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung.
Zusätzlich kann eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, die die Behandlungskosten im Ausland trägt, die von der Krankenversicherung in Deutschland nicht übernommen werden (Rücktransport ins Heimatland etc.).
Gesetzliche Unfallversicherung
deckt die Kosten ab, die nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit anfallen, um die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden wiederherzustellen. Je nach Art des Auslandsaufenthalts besteht der Unfallversicherungsschutz über den Ausbildungsbetrieb, den Arbeitgeber oder die Berufsschule.
Bei Auslandsaufenthalten im Anschluss an die Berufsausbildung kann es sein, dass kein Versicherungsschutz besteht.
Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz
deckt das Risiko ab, dass während des Praktikums einen Schaden verursachen. Dieses Risiko ist nicht durch eine Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer entsprechenden Versicherung über den DAAD (https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/Diese Versicherung ist speziell für Auszubildende und Studierende gemacht, die ein Praktikum im Ausland ableisten. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich einem hohen Risiko aussetzen, wenn Sie diese Versicherung nicht abschließen!
Private Haftpflichtversicherung
ist nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Oft besteht eine entsprechende Versicherung bereits über die Familienversicherung der Eltern.
Benötige ich ein Visum?
Besonders wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen, kann es sein, dass Sie zur Einreise in das Zielland ein Visum benötigen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig (mindestens 3 bis 4 Monate) vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen des Aufnahmelandes. Für die Beantragung der Visa sind ausschließlich die Teilnehmenden selber verantwortlich. Die Kosten können möglicherweise vom Erasmus-Programm übernommen werden.
Was ist, wenn ich krank werde?
Im Krankheitsfall informieren Sie bitte umgehend Ihren Tutor bzw. Ihre Praktikumsstelle per Telefon. In manchen Ländern besteht die Pflicht, bereits am ersten Krankheitstag einen Arzt aufzusuchen und eine Bescheinigung vorzulegen. Bitte sprechen Sie dies mit Ihren Bezugspersonen vor Ort ab.
Bei längerfristigen Erkrankungen kann der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet werden. Dies muss aber auf jeden Fall mit den Bezugspersonen im Ausland und mit der GEB in Berlin abgesprochen werden. Ein Abbruch ohne Absprache mit der GEB kann zu erheblichen Kosten führen, die von dem / der Teilnehmenden getragen werden müssen.